| Mehr zum Anbieter | | Die Jagdbehörde verlangt für die Beantragung des Jagdscheins den Nachweis einer bestehenden Jagd- Haftpflicht- Versicherung. Wir empfehlen jedem Jäger, diesen Versicherungsschutz vor dem 1.4. - dem Beginn des Jagdjahres - abzuschließen, damit die nötige Bescheinigung rechtzeitig vorliegt. Mit der VHV Jagdhaftpflicht schützen sich Jäger vor unvorhersehbaren Schäden.
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