VHV - Jagdhaftpflicht

 
Mehr zum Anbieter
 
Die Jagdbehörde verlangt für die Beantragung des Jagdscheins den Nachweis einer bestehenden Jagd- Haftpflicht- Versicherung. Wir empfehlen jedem Jäger, diesen Versicherungsschutz vor dem 1.4. - dem Beginn des Jagdjahres - abzuschließen, damit die nötige Bescheinigung rechtzeitig vorliegt.
Mit der VHV Jagdhaftpflicht schützen sich Jäger vor unvorhersehbaren Schäden.

 
Impressum