| Eine Vermögensschaden-Haftpflicht ist für viele Berufe notwendig. Wenn Sie z. B. selbständig eine beratende Tätigkeit ausüben und in Folge einer mangelhaften Beratung Ihrem Kunden ein Vermögensverlust entsteht, haften Sie bzw. Ihre Firma. Oft wird dieser Fall zu einem Fall für Juristen, die dann in aufwendigen und kostenintensiven Verfahren Schadenersatzansprüche prüfen und bewerten. Beratende Berufe wie IT - Unternehmen, Unternehmen der Werbebranche, Unternehmensberater, Steuerberater oder Anwälte sind durch Haftungsfälle insbesondere betroffen und sollten deshalb eine entsprechende Absicherung treffen. | |