Solarstrom /
Photovoltaik (PV) ist seit 1958 zur Energieversorgung
im Einsatz und wird in Deutschland über das Erneuerbare
- Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Photovoltaikanlagen sind
bei den meisten Wohngebäudeversicherung-Versicherungspolicen
ohne weitere Angabe nicht versichert oder nur gegen bestimmte
Gefahren.
Anders die
Photovoltaikanlagen
-Versicherung,
die als "Allgefahrendeckung" konzipiert ist
und die notwendige Reparatur
oder die Wiederbeschaffungskosten erstattet, wenn
unvorhergesehene Schäden eintreten.
Z.B.
- Bedienungsfehler
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Tierverbiss (z. B.: ein Marderbiss )
- Ungeschicklichkeit sowie Fahrlässigkeit
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Kurzschluss und Überspannung
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Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
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Vorsatz Dritter und Sabotage
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Diebstahl und Einbruchdiebstahl
- etc.
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Ab 88 EUR p.
a. netto
Mehr
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Ab 60 EUR p.
a. netto
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