Weit über zwei Millionen Pflegefälle in Deutschland
mit steigender Tendenz: auch in der Familie liegen
Risiken, denn Kinder "haften" auch für ihre Eltern! Das
Thema Pflege gewinnt angesichts der steigenden Lebenserwartung
und immens steigender Kosten an immer größer werdenden
Bedeutung. In den nächsten
zwanzig Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen
um über 50% wachsen, bis zum Jahr 2050 wird er sich
sogar fast verdreifachen. Durchschnittlich jeder 17.
Bundesbürger wird dann pflegebedürftig sein.
Die gesetzliche Pflegeversicherung
bietet für Kosten, die für ein Pflegeheim oder eine
Heimpflege entstehen nicht mehr als eine Grundabsicherung,
die bei weitem nicht ausreicht. Aber auch junge Menschen,
die zum Beispiel durch einen Unfall zum Pflegefall werden,
sollten dieses Thema nicht beiseite schieben.
Wer kommt denn für die Kosten auf ? Die Frage stellt
sich insbesondere für die Angehörigen eines Pflegebedürftigen
Menschen, denn die Kosten für einen Platz in entsprechenden
Pflegehäusern bewegen sich in einem Preisniveau, das
die meisten überfordert.
Die Konsequenz kann auch zwangsläufig lauten: Verlust
des Vermögens der Verwandten, denn die Eigenfinanzierung
eines Pflegeplatzes zu Lasten privaten Vermögens
ist mittlerweile keine Seltenheit. Viele Angehörige
stellen deshalb zu spät fest, dass die staatliche Vorsorge
lediglich eine Grundabsicherung darstellt und die realen
Kosten bei weitem nicht deckt.
Krankenversicherer
bieten mit dem
Pflegetagegeld auf den ersten Blick eine
günstige Vorsorge für den Pflegefall, können aber
keine stabilen Beiträge garantieren! Grund
dafür ist die Art der Prämienkalkulation bei den
Krankenversicherungen. Mit einer PflegeRente sind Sie auf der sicheren
Seite, denn die Beitragsfreiheit im Leistungsfall
ist im Bereich der Lebensversicherungen garantiert!
Anders bei den Produkten der Krankenversicherer:
So ist beim Pflegetagegeld der Wegfall der Beitragszahlung
im Leistungsfall keinesfalls üblich. Im Gegenteil!
Die Art der Beitragskalkulation gibt vor, dass in den
meisten Tarifen die Beitragszahlung auch im versicherten
Pflegefall fortgesetzt werden muss. Dies bedeutet für
den Kunden eine Reduktion der Nettoleistung genau
dann, wenn er diese am nötigsten braucht. |
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