Condor Versicherungen ab 220 EUR/Einmalbeitrag
Mehr Informationen | | Kennen Sie das auch? Ein Auto ist frisch gekauft und nach kurzer Zeit geht es kaputt. Dabei sah es so gepflegt aus und der Verkäufer hatte auch einen seriösen Eindruck gemacht. Aber manchmal steckt der Teufel eben im Detail und das kann teuer werden. Beim Kauf von Privatpersonen kann in der Regel sowieso niemand in Anspruch genommen werden, so dass man die Reparaturkosten im Zweifelsfall selbst trägt! Ab 1.1.2002 sind neue Garantiebestimmungen für den Fahrzeughandel eingetreten. Diese sichern dem Verbraucher einen erweiterten Garantieanspruch zu. Voraussetzung : er kauft das Fahrzeug beim Fahrzeughandel. Aber auch der Verkauf eines Fahrzeuges von Privat zu Privat birgt für den Verkäufer Risiken, denn er haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für das verkaufte Fahrzeug. Jährlich wechseln fast 8 Millionen PKW den Besitzer. Mehr als die Hälfte davon geht von Privat zu Privat. Diese Zahl steigt seit Jahren, obwohl der private Autokauf für den technischen Laien noch immer mit dem Risiko verbunden ist, dass trotz des glänzenden Lackes und lückenlosen Wartungsheftes schon bald eine teure Reparatur fällig wird. Im Handel längst Standard, bietet sich für Sie als nun ebenfalls die Möglichkeit einer Garantieversicherung an. Die Kfz-Garantieversicherung sichert damit sowohl Verkäufer wie Käufer vor unliebsamen Überraschungen und übernimmt z.B. die Kosten für die Reparatur ( Lohnkosten und Material im Rahmen der Bedingungen) und leistet entweder ein Jahr oder bis zur Erreichen einer Leistungsgrenze für die anfallenden Kosten.
Urteile dazu: Tritt bereits kurz nach Übergabe des Fahrzeuges ein Motorschaden auf, so ist der Verkäufer dem Käufer zum Schadenersatz verpflichtet – so das Amtsgericht München in einer veröffentlichten Entscheidung vom 26. November 2008 (Az.: 251 C 19326/08).
Wir empfehlen gerade Privatverkäufern, diese Versicherung gleich mit anzubieten. |