<< Hinweise zum BDSTG TDDSG Ein Antrag verpflichtet weder Sie, noch den Versicherer, den Versicherungsschutz in der beantragten Form zu akzeptieren. Mit Stellung eines Antrages kommt daher noch kein Versicherungsverhältnis zustande. Es gilt außerdem für alle dazugehörigen Informationen, dass diese ausschließlich schriftlich anzugeben sind, d.h. es gilt grundsätzlich das Schriftformerfordernis. Wer schon kurz nach dem Vertragsabschluss seine Entscheidung bereut, kann innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen. Die Frist läuft an dem Tag ab, an dem dem Versicherten alle Unterlagen (Police, Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen) zugegangen sind. Widerrufen Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein. Bitte beachten Sie dazu weitere rechtliche Hinweise hier |
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