| Antrag |
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Hinweis Hinweise zum BDSTG TDDSG
Ein Antrag verpflichtet weder
Sie, noch den Versicherer, den Versicherungsschutz in der beantragten
Form zu akzeptieren. Mit Stellung
eines Antrages kommt
daher noch kein Versicherungsverhältnis zustande. Es gilt außerdem für alle
dazugehörigen Informationen, dass diese ausschließlich schriftlich
anzugeben sind, d.h. es gilt grundsätzlich das Schriftformerfordernis. Wer schon kurz nach dem Vertragsabschluss seine Entscheidung bereut, kann innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen. Die Frist läuft an dem Tag ab, an dem dem Versicherten alle Unterlagen (Police, Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen) zugegangen sind. Widerrufen Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein. Bitte beachten Sie dazu weitere rechtliche Hinweise hier |
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