Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen davon unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen gelten als durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
SchlussbestimmungSollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.