IT Haftpflicht Vergleich IT-Haftpflicht l Betriebs-Haftpflicht l Berufshaftpflicht l Vermögensschaden-Haftpflicht für IT Betriebe

 
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IT-Berufshaftpflicht IT-Freiberufler, IT-Berater, Freelancer, Softwareberater etc. tragen ein hohes Haftungsrisiko, auch wenn dies ihnen nicht immer bewusst ist.
IT und Software - Betriebe, -Berater  benötigen zudem einen speziellen Versicherungsschutz, da sie mit sensiblen Daten und Prozessen zu tun haben können, die in der Folge nach einem Schaden hohe Schäden erzeugen können. Aufgrund der steigenden Haftungsfälle sollten gerade kleine und mittlere Betriebe der IT - bzw. Softwarebranche, die durch eine Schadenersatzforderung schnell ruiniert sind, deshalb eine spezielle IT-Police abschließen.
Und:
in der Regel deckt eine "normale" Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine Bürohaftpflicht diese auftretende Schäden gerade bei dieser Branche bzw. diesen Tätigkeiten nicht ab.
Seit Ende Mai 2011 besteht die Dienstleistungs-Informations-Verordnung für IT-Freelancer. Sie schreibt eine Berufshaftpflicht vor.

IT-Betriebsunterbrechungsversicherung
Für kleinere Betriebe eine interessante Alternative zum Krankentagegeld. Insbesondere für
Projektleiter, Software Engineer, Programmierer, Informatiker, Web-Developer, Internetagentur/en, Online Dienstleister, IT-Manager, Programm-Manager, IT-Sachverständiger, EDV-Sachverständige/r, EDV-Gutachter, IT-Dienstleister, EDV-Dienstleister, SAP-Berater, SAP-Consultants, Netzwerk Administrator, SAP-Entwickler
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VHV - Vermögensschadenhaftpflicht für IT - Betriebe
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Schadenfälle
Bei der Erstellung einer Homepage werden versehentlich andere Daten des Auftragsgebers gelöscht.
Beim Entwurf einer Homepage für einen größeren Gewerbebetrieb entwerfen und empfehlen Sie als Online - Dienstleister ein neues Firmenlogo, welches dem eines anderen Unternehmens zum Verwechseln ähnlich sieht. Dies war niemand aufgefallen. Per einstweiliger Verfügung untersagt das andere Unternehmen die Verwendung dieses Logos. Die Folge : die auftraggebende Firma ist drei Tage im Internet nicht erreichbar. Sie macht nun gegen Sie Schadenersatzansprüche wegen Umsatzeinbußen geltend.
Durch einen Systemfehler beim Provider war ein Reisebüro drei Tage lang über das Internet nicht erreichbar. Gerade in dieser Zeit führte das Reisebüro eine günstige Pauschalreise im Angebot, welche ein verlängertes Wochenende kombiniert mit einem Feiertag betraf. Dieses wurde kaum genutzt. Das Reisebüro macht entsprechende Schadenersatzansprüche wegen Geschäftsausfalls geltend.
Bei der Gestaltung einer Homepage für eine Stadt wird auf Anraten des Internet - Beraters die  Fotografie eines bekannten Kunstdenkmalers verwendet. Der Fotograf, welcher diese Aufnahmen vor Jahren gemacht hat, macht Schadenersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzung geltend. Diesen Schadenersatz gibt die Stadt an den Berater weiter.