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Die Directors
and Officers Liability Insurance (kurz D&O-Versicherung)
ist eine Vermögensschadenhaftpflicht - Versicherung für
Manager, die in Organen von Kapitalgesellschaften mit der Unternehmensleitung
betraut sind (z. B. Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer).
Dieser Personenkreis ist entsprechend den gesellschaftsrechtlichen
Normen z. B. im AktG oder im GmbHG oftmals einer persönlichen
Haftung ausgesetzt. Es handelt sich bei der D&O um eine Deckung
nach dem Anspruchserhebungsprinzip. Als Besonderheit
ist zu erwähnen, dass neben anderen Deckungstatbeständen auch
für Innenansprüche (Ansprüche der Gesellschaft gegen das Organ)
Versicherungsschutz besteht. Große Verbreitung fand die D&O-V
übrigens zu Beginn der siebziger Jahre in den USA.
Die Leistung umfasst dabei die
Abwehr unbegründeter und die Erfüllung begründeter Haftpflichtansprüche
anstelle des in Anspruch genommenen Managers.
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