| Solarstrom / Photovoltaik (PV) ist seit 1958 zur Energieversorgung im Einsatz und wird in Deutschland über das Erneuerbare - Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Photovoltaikanlagen sind bei den meisten Versicherungspolicen in der Wohngebäudeversicherung nicht oder gegen Zuschlag versichert. Dies ist eine spezielle Versicherung für Photovoltaikanlagen. Dieses Versicherungskonzept besteht aus 2 abschließbaren Versicherungssparten:
1. Die Elektronikversicherung für die Anlage selbst ( Inkl. Nutzungsausfall ) 2. Die Betreiberhaftpflicht für HaftpflichtschädenMehr |
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