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Wer privat für seine Rente vorsorgt, wird belohnt, denn die BASIS Rente ( 1. Schicht ) ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die in der Ansparzeit einen Sonderausgabenabzug möglich macht:
Beiträge in 2005 sind bis zu 60% von 20.000 EUR ( = 12.000 EUR ) abzugsfähig
Jährlich Steigerung um 2% - Punkte bis 2025 auf 100% ( = 20.000 EUR ).
Alle Leistungen werden dann nachgelagert ( also bei Rentenbeginn ) mit dem jeweiligen Steuersatz besteuert.
Damit ist die BasisRente nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Freiberufler und Selbständige hoch interessant und gerade Ältere sollten die Möglichkeit der BasisRente nutzen, um eine staatlich geförderte Rente aufzubauen.
Für Arbeitnehmer gilt: die Basis-Rente sollte mit laufender Beitragszahlung eingerichtet werden.
Für Selbständige gilt: besonders vorteilhaft kann aufgrund unregelmäßiger Einkünfte die Einzahlung eines Einmalbeitrages in eine BasisRente sein.


Wichtig

Die BasisRente sollte eine Hinterbliebenenversorgung beinhalten. Die Höchstbeiträge betragen 20.000 EUR für Selbständige und 40.000 EUR jährlich für gemeinsam Veranlagte. Die Höhe des steuerlich vergebenen Anteils beträgt für das Jahr 2007 64% der Beiträge. In den Folgejahren erhöht sich dieser Beitrag bis 2025 jährlich um 2% bzw. max. 400 EUR pro Jahr.



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