| Mehr zum Anbieter | | Die AXA Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen Sicherheit. Versicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, können heute keinen gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit mehr erwerben. Die Versicherten, die bis zum 01.01.1961 geboren wurden, haben zwar auch weiterhin einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, aber auch Ihnen wird die Rentenhöhe gekürzt. Deshalb empfiehlt sich in jedem Fall diese private Vorsorge! Sie haben viele Vorteile: Ihr Schutz für Berufsunfähigkeit bleibt unverändert erhalten, auch wenn Sie später eine risikoreichere Tätigkeit aufnehmen. Sie können dann den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung der veränderten Einkommens- und Lebenssituation anpassen wie Beispielsweise bei Heirat oder Nachwuchs. Die Highlights sind u.a.: Verzicht auf konkrete Verweisung bei mehr als 20% Einkommensreduzierung Leistung auch bei altersbedingtem Kräfteverfall bei bestimmten Berufsgruppen Kein Leistungsausschluss bei grob fahrlässigen Verkehrsdelikten
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